Thema: Lohn
Am Monatsende Stunden zusammenrechnen, Zuschläge nachschlagen, Krankheitstage suchen und alles an die Kanzlei mailen. Und dann kommen die Rückfragen. Precoria erzeugt die Lohnvorbereitung aus den Stempelzeiten: eine Stundenliste je Lohnart, so wie Ihre Kanzlei sie einliest.
Ohne Zahlungsdaten, endet von allein. PLAN & LOHN ab 119 € netto im Monat.



Export für DATEV, ADDISON oder SBS mit den Lohnarten Ihrer Kanzlei. Ein Beipackzettel mit Tagen und Besonderheiten liegt als PDF bei.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge aus den Stempelzeiten, mit den Feiertagen Ihres Bundeslands. Keine Pauschale, keine Schätzung.
Verdienstgrenze und Stunden je Minijobber laufen mit. Das Personalstammblatt enthält die Felder, die das Steuerbüro für die Anmeldung braucht.
Entgeltfortzahlung, Kinderkrankengeld und Urlaub stehen als eigene Positionen im Export. Krankmeldungen mit Krankenschein gehen auf Wunsch automatisch an die Kanzlei.
Bei Neueinstellung übermittelt Precoria die Meldedaten ans Steuerbüro, noch vor der ersten Schicht.
Ihre Kanzlei bekommt jeden Monat denselben Aufbau. Keine Excel-Versionen, keine Frage, welche Datei gilt.
Aus Stempeluhr, Dienstplan, Urlaub und Krankmeldungen entsteht der Monat von selbst. Sie tragen nichts doppelt ein.
Sie sehen offene Punkte (fehlende Pause, nicht ausgestempelt) und lösen sie. Das Team bestätigt seine Zeiten per Monats-Unterschrift.
Stundenliste je Lohnart plus Beipackzettel gehen ans Steuerbüro, per Download oder automatisch am festen Tag im Monat.
Paket: PLAN & LOHN
Das meistgewählte Paket: Dienstplan, Arbeitszeiten und Lohnunterlagen in einem Ablauf. Für Betriebe mit externem Steuerbüro.
Betriebs-Flatrate: bis 20 Mitarbeitende inklusive, darüber kleine Stufen. Monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühr. Jahreszahlung: 2 Monate geschenkt. Alle Pakete vergleichen.
Nein. Precoria bereitet die Lohndaten vor (Stunden, Zuschläge, Fehlzeiten) und exportiert sie in das Format Ihrer Kanzlei. Die Abrechnung bleibt beim Steuerbüro, so wie heute, nur ohne Zettel.
DATEV, ADDISON und SBS. Die Lohnarten werden einmal mit Ihrer Kanzlei abgestimmt und dann je Betrieb hinterlegt.
Aus den tatsächlich gestempelten Zeiten: Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Sonntage und die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslands. Die Sätze und steuerfreien Grenzen nach § 3b EStG hinterlegen Sie gemeinsam mit dem Steuerbüro.
Trinkgeld vom Gast ist steuerfrei nach § 3 Nr. 51 EStG und gehört nicht in den Lohnexport. Wie es sich mit Kartenzahlung und Pooling verhält, erklärt unser Ratgeber.